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Antibiotika-Einsatz in der Nutztierhaltung

Werden Tiere krank, so kann es erforderlich werden, diese mit Arzneimitteln zu behandeln. Antibiotika dürfen bei Lebensmittel liefernden Tieren nur nach Verschreibung durch den Tierarzt gezielt verwendet werden.

Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung begünstigt die Resistenzentwicklung und Ausbreitung von Bakterien mit Resistenzen. Antibiotikaresistenz bedeutet, dass die Erreger gegen bestimmte Antibiotika unempfindlich sind. Es lässt sich aber bisher nicht abschätzen, in welchem Umfang der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zur Resistenzproblematik in der Humanmedizin beiträgt.

Im Rahmen der Lebensmittelgewinnung können resistente Keime aus der Tierproduktion auf Lebensmittel, z.B. Fleisch oder Milch, übertragen werden. Über Lebensmittel, aber auch durch direkten Tierkontakt, können resistente Erreger auch zum Verbraucher gelangen und unter Umständen Infektionen beim Menschen auslösen. Wenn eine Therapie erforderlich ist, das eingesetzte Antibiotikum aber nicht wirkt, können Infektionen mit resistenten Keimen länger andauern, schwerer verlaufen oder sogar tödlich enden.

Um eine weitere Zunahme der Resistenzen zu verhindern, sollte der Antibiotika-Einsatz nach Auffassung des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) auf das unbedingt therapeutisch notwendige Maß begrenzt werden. Anstrengungen, die Tiere gesund zu erhalten, damit Behandlungen erst gar nicht erforderlich werden, sollten hierbei im Vordergrund stehen. Ein Konzept zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung wurde mit der 16. AMG-Novelle gesetzlich verankert.

(Quelle: BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung): Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Antibiotika-Einsatzes in der Nutztierhaltung)

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